Asset Protection


Einer der größten Problemkreise im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stellt die persönliche Haftung dar. Diese resultieren meist aus offenen Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuer- und Steuerverbindlichkeiten. Daneben gilt es, Gesellschafterdarlehen und deren Rückgewähr unter insolvenzrechtlichen Aspekten richtig einzuordnen. Das Gleiche gilt für übernommene Bürgschaften und sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Banken, Leasinggesellschaften sowie anderen Darlehensgebern. Diese Themenkomplexe müssen im Vorfeld besonders sorgfältig geprüft werden.

 

Ein weiterer Baustein sind Immobilienwerte und deren Schutz vor Gläubigeransprüchen. Dies löst man regelmäßig durch die Gründung einer Genossenschaft in welche die Immobilien eingebracht und so vor dem Zugriff Dritter geschützt werden können. Mehr zur Gründung einer Genossenschaft

 

Das gleiche gilt für das Betriebsvermögen (Anlage- und Umlaufvermögen) der von Insolvenz bedrohten GmbH.

 

Auf Basis Ihrer persönlichen Vermögenssituation konzipiere ich gemeinsam mit Ihnen einen Weg, Ihr eigenes Vermögen zu sichern (Asset Protection) und gesetzeskonform vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen.