Steuerschulden, offene Krankenkassenbeiträge, Lohnsteuerschulden, Darlehensverbindlichkeiten sowie die Inanspruchnahme aus übernommenen Bürgschaften sind oft das Ende einer selbständigen Tätigkeit. Das deutsche Insolvenzrecht bietet nur ein langwieriges oder teures Reschuldbefreiungsverfahren. Nutzen Sie geltendes EU-Recht und finden Sie die für Sie attraktivste Möglichkeit, sich nach geltendem Recht innerhalb von 12 Monaten komplett zu entschulden.
Die Voraussetzung landesspezifische Insolvenzordnungen in Anspruch zu nehmen ist immer die Gleiche - es geht um den "Lebensmittelpunkt".