Rückerwerb im Rahmen einer übertragenden Sanierung


Ist das Unternehmen durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter fortgeführt worden, so hat dieser auch die Möglichkeit, im Gegensatz zum Insolvenzplanverfahren, das Unternehmen frei von Verbindlichkeiten, unliebsamen Vertragsbeziehungen und sonstigen Altlasten zu übertragen (übertragende Sanierung), sprich zu verkaufen. Das Interesse des Insolvenzverwalters gilt naturgemäß der Mehrung der Masse, um so den größtmöglichen Anteil der Schulden zu tilgen und damit die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen.

 

Findet sich ein Käufer für den laufenden Geschäftsbetrieb, so verpflichtet sich dieser den Personalbestand und die laufenden Aufträge, welche vom Insolvenzverwalter eingegangen, bzw. fortgeführt wurden, zu übernehmen. Dies ist meist unproblematisch, da der Insolvenzverwalter tunlichst darauf geachtet hat, keine wirtschaftlichen Risiken einzugehen.

Sollte hier der ehemalige Unternehmer selbst oder eine ihm nahestehende Person das Unternehmen erwerben wollen, wird sich der Insolvenzverwalter mit Sicherheit daran erinnern, in welcher Form die bisherige Geschäftsführung in der Vergangenheit mit ihm zusammen gearbeitet hat...

 

Auf Wunsch installiere ich eine geeignete Erwerbsgesellschaft, die die Kaufverhandlungen mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter führt und im Rahmen eines geeigneten Bieterkonzeptes den Rückerwerb Ihres Unternehmens ermöglicht.