Strategische Insolvenz


Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen oder innerbetrieblicher Umstrukturierungen kommt es immer wieder vor, dass man sich von Mitarbeitern trennen muss. Kleine und mittlere Unternehmen sind in den seltensten Fällen in der Lage, die vom Gesetzgeber auferlegten Hürden wirtschaftlich zu verkraften, gerade wenn es um das Kündigungsschutzgesetz oder um Abfindungen geht.

 

Wer schon einmal vor dem Arbeitsgericht war, weiß wie schwer es ist, sich von Mitarbeitern zu trennen. Unabhängig davon ob diese unzureichende Arbeitsleistungen oder vermehrte Krank-schreibungen mit sich bringen, es ist nahezu unmöglich eine kaufmännisch tragbare Lösung herzustellen.

Das wissen auch die Betriebsräte und vereiteln auf diesem Wege oftmals wirtschaftlich notwendige, betriebliche Umstrukturierungen - mit gravierenden Auswirkungen-.

 

Die Folge ist, dass ein Ballast von Lohn- und Lohnnebenkosten die Zukunftsfähigkeit des gesamten Unternehmens in Frage stellen kann.

In diesen Fällen kann es opportun sein über eine strategische Insolvenz nachzudenken. Dazu ist es erforderlich dem Nachfolgeunternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, nur die betriebsnotwendigen Mitarbeiter zu übernehmen und so die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu gewährleisten.

Das Insolvenzrecht kann hier behilflich sein, die nicht betriebsnotwendigen Mitarbeiter in der vorläufigen Insolvenz oder im eröffneten Verfahren zu kündigen und freizustellen. Das Nachfolgeunternehmen und das Insolvenzverfahren müssen entsprechend so gestellt werden, dass kein Betriebsübergang stattfindet und somit den gekündigten Mitarbeitern keine Möglichkeit gegeben wird, auf Wiedereinstellung zu klagen.

 

Ähnliches gilt für Fälle der Betriebsaufspaltung oder "carve outs", in denen sich Unternehmensgruppen von wenig lukrativen oder verlustbringenden Unternehmensteilen trennen möchten/müssen.

Sollten Sie hier einen wirtschaftlich sinnvollen Ansatz für Ihr Unternehmen sehen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.