Ist ein Insolvenzverfahren nach eingehender Prüfung unvermeidbar, stellt sich die Frage, wer als Geschäftsführer den Insolvenzantrag stellen soll. Sind Sie als Geschäftsführer in weiteren Gesellschaften tätig, deren Geschäftsbetriebe positiv laufen, könnte die Beantragung eines Insolvenzverfahrens das Risiko einer Ratingverschlechterung bei der Creditreform u.a. für die schützenswerten Gesellschaften mit sich bringen. Dort erscheint dann der Eintrag, für welche Gesellschaft ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Dieser Eintrag wird erst nach einem Jahr gelöscht und kann bei dem einen oder anderen Geschäftspartner zu unangenehmen Rückschlüssen oder Fragen führen. Insofern kann eine fremd geführte Insolvenz sinnvoll sein.
Sollten Sie aus o.g. Gründen Bedenken gegen eine eigene Antragstellung haben, so kann ich Ihnen auch für diesen Fall konkrete Lösungsmöglichkeiten anbieten.
Hier wird der bisherige Geschäftsführer abberufen und ein insolvenzerfahrener neuer Geschäftsführer bestellt. Dieser stellt fristgerecht den Insolvenzantrag als Eigenantrag, sofern Insolvenzantragsgründe, wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bestehen. Der neue Geschäftsführer begleitet das Insolvenzverfahren von Anfang bis zum Ende und übernimmt die Mitwirkungs- und Auskunftspflichten des bisherigen Geschäftsführers.
Der bisherige Geschäftsführer hat somit mit der Insolvenz des Unternehmens nichts mehr zu tun.
Darüber hinaus kann jetzt der neue Geschäftsführer alles in die Wege leiten, um im Rahmen einer übertragenden Sanierung, den Geschäftsbetrieb günstig zurückzuerwerben.
Über meine Beteiligungsgesellschaft kann dieser Weg kurzfristig beschritten werden.
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